1&1 kündigen
1&1 Internetanschluss kündigen – was ist zu beachten?
1&1 ist einer der größten deutschen Internetanbieter. Das Unternehmen stellt Internetanschlüsse in allen Bandbreiten und Geschwindigkeiten zur Verfügung. Soll ein 1&1 Vertrag gekündigt werden, sind dafür die klassischen Kanäle nutzbar. Darüber hinaus müssen die speziellen Gegebenheiten für die 1&1 Kündigung beachtet werden.
Bitte wählen Sie aus, welchen Vertrag Sie bei 1&1 kündigen möchten:
Mit welcher Kündigungsfrist arbeitet 1&1?
Die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist für 1&1 Verträge liegt immer bei drei Monaten. Sie wird unabhängig vom gewählten Servicepaket verwendet. Da diese Kündigungsfrist vergleichsweise lang ist, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um die 1&1 Kündigung zu kümmern.
Eine Kündigung für einen 1&1 DSL-Anschluss muss dabei immer schriftlich erfolgen. Einfacher geht es über den oben stehenden Kündigungsgenerator. Ansonsten sollte man unbedingt sicherstellen, dass aus dem Anschreiben eindeutig hervorgeht, welcher Vertrag gekündigt werden soll. Dies ist vor allem dann relevant, wenn sich mehrere Verträge unter einem Namen befinden.
Was sind die 1&1 Vertragslaufzeiten?
Abhängig vom Vertragsmodell, beträgt die Mindestlaufzeit vier Wochen oder 24 Monate. Für die monatlichen Internetpakete muss man bei der 1&1 Kündigung entsprechend weitere Besonderheiten beachten. Für die klassischen Verträge verlängert sich die Laufzeit nach Ablauf der Kündigungsfrist automatisch um weitere zwölf Monate. Für das neue Jahr bleibt die Frist von drei Monaten für die 1&1 Kündigung bestehen.
Gibt es für 1&1 ein Sonderkündigungsrecht?
Der Internetanbieter 1&1 ist im vollen Umfang an das gesetzlich festgelegte Sonderkündigungsrecht gebunden. Für Verbraucher bedeutet dies, dass eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, kommt es zu einer ungeplanten Preiserhöhung oder zu einer Änderung der AGB.
Darüber hinaus ist es auch möglich, die Sonderkündigung im Rahmen von nicht erbrachten Leistungen geltend zu machen. Seit 2012 haben Verbraucher das Recht, vertraglich vereinbarte Leistungen auch nach einem Umzug zu beanspruchen. Ist dies nicht möglich, greift auch hier für den 1&1 Vertrag das Sonderkündigungsrecht.
Kulante Anbieter gestatten eine außerordentliche Kündigung für individuelle Sonderfälle wie einer schweren Erkrankung.