Deutsche Glasfaser kündigen
Wie wird ein Vertrag bei der Deutschen Glasfaser GmbH gekündigt?
Die Kündigung Ihres Anschlusses können Sie entweder bequem über den folgenden Generator durchführen oder schriftlich per Post. Hierbei empfiehlt sich jedoch der Versand als Einschreiben, um später einen Nachweis über die abgeschickte Kündigung zu haben.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Die Kündigungsfrist der Internet- und Telefontarife der Deutschen Glasfaser GmbH beträgt derzeit 3 Monate zum Laufzeitende. Für die sichere Kündigung muss ein Schreiben an die Deutsche Glasfaser gesendet werden. Wie bei Kündigungen üblich muss aus dem Schreiben natürlich eindeutig hervorgehen, um welchen Vertrag und um welchen Kunden es sich handelt.
Welche Laufzeiten sind für Verträge bei der Deutschen Glasfaser GmbH üblich?
Die Internet- und Telefonverträge haben immer eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf Monate.
Gibt es bei der Deutschen Glasfaser ein Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht ist für Internetanbieter gesetzlich geregelt. Dies bedeutet, dass auch die Deutsche Glasfaser GmbH an diese Bedingungen gebunden ist. Verbraucher haben bei diversen Sonderfällen die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Unter anderem müssen AGB-Änderungen nicht akzeptiert werden – statt dessen kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.
Der klassische Fall ist eine nicht vertraglich vereinbarte Preiserhöhung oder der Umzug in ein von diesem Anbieter nicht versorgtes Gebiet.