Regulierungsbehörde (TP)
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Diese nationale Regulierungsbehörde wurde zum 1.1.1998 gegründet und im Juli des Jahres 2005 in Bundesnetzagentur umbenannt. Im Zeitraum bis 2006 wurde ihre Zuständigkeit auf die weiteren Netzwerke des Elektrizitäts- und Gasmarktes und der Eisenbahn ausgedehnt.
Die Behörde ist dem Wirtschaftsministerium unterstellt und erfüllt auf dem Gebiet Telekommunikation und Post die zentrale Aufgabe, für die Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Postgesetzes (PostG) zu sorgen.
Diese Aufgabe hat das hauptsächliche Ziel, die Liberalisierung und Deregulierung der betreffenden Märkte zu sichern. Gleichzeitig informiert die Regulierungsbehörde -oder Bundesnetzagentur – über den Telekommunikationsmarkt, dessen rechtliche Grundlagen und die Rechte der Verbraucher. Sie sorgt für einen chancengleichen Wettbewerb, einen diskriminierungsfreien Netzzugang, eine flächendeckende Grundversorgung und gerechte Nutzungsentgelte. Dabei kommt der Kontrolle und Regulierung der immer noch vorhandenen Machtstellung der ehemaligen Monopolisten Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG eine vorrangige Bedeutung zu. Ebenfalls obliegt ihr die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
Um dies alles realisieren zu können besitzt die Bundesnetzagentur weitreichende Informations- und Untersuchungsrechte sowie Sanktionsmöglichkeiten. Entsprechende Regulierungsentscheidungen werden durch die Beschlusskammern gefasst, gegen die im Fall der Entscheidungen im Telekommunikations- und Postmarkt vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden kann.
Weitere Aufgaben in den genannten Bereichen sind unter anderem die Verwaltung von Frequenzen und Rufnummern, die Sicherstellung deren störungsfreier Nutzung, die ständige Marktbeobachtung und die Information und Beratung der Bürger über neue Regelungen und deren zu erwartende Auswirkungen.