Rufnummernportierung
Als Rufnummernportierung wird ein Vorgang im Bereich der Telefonie bezeichnet, bei dem eine vorhandene Rufnummer bei einem Anbieterwechsel vom bisherigen Netzanbieter zum neuen Anbieter mitgenommen wird. Diese Rufnummernportierung ist sowohl bei Festnetzanschlüssen (bezeichnet als LNP) als auch im Mobilfunknetz (bezeichnet als MNP) möglich.
Als rechtliche Grundlage dient das Telekommunikationsgesetz; technisch wird die Mitnahme der Rufnummer durch Abkopplung vom bisherigen Anschluss und Eintrag auf den neuen realisiert.
Der Vorteil der Rufnummernportierung besteht im Beibehalten der gewohnten Rufnummern und das damit verbundene Vermeiden einer Umgewöhnung und von damit verbundenen Handlungen (beispielsweise Neuanfertigung von Visitenkarten oder Briefköpfen).
Die Rufnummernmitnahme bei einem Wechsel des Festnetzanbieters wird in der Regel vom neuen Provider parallel mit der Durchführung der Kündigung des bisherigen Vertrages durch Erteilung eines Portierungsauftrags vorgenommen. Die bei der Rufnummernportierung anfallenden Kosten erhebt in der Regel der alte Anbieter. Sie liegen zum Beispiel bei der Deutschen Telekom zwischen sechs und acht Euro.
Ein Wechsel im Mobilfunknetz kann mit Rufnummernportierung einschließlich der Vorwahl erfolgen. Hierfür wurden 2006 vom Europäischen Gerichtshof Höchstgrenzen für die an den bisherigen Anbieter zu zahlenden Gebühren festgelegt. Diese betragen bei den vier deutschen Mobilfunk-Netzbetreibern zwischen 22,50 und 25,00 Euro.
Die Portierung der Rufnummer ist auch bei Verwendung der Prepaidkarte möglich, wozu beim alten Anbieter eine Verzichtserklärung einzureichen ist.