Primacom kündigen
Wie kann man Primacom kündigen?
Wer einen Primacom Internetanschluss kündigen möchte, kann dies ganz bequem auf dieser Seite online tun oder per Post. Wichtig ist es, die Kündigungsfrist einzuhalten und in der Kündigung alle relevanten Daten anzugeben.
Bitte wählen Sie aus, welchen Vertrag Sie bei Primacom kündigen möchten:
Welche Kündigungsfristen hat Primacom?
Die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist für Primacom beträgt sechs Wochen. Kunden müssen bestehende Internetverträge also bis zu sechs Wochen vor Vertragsende kündigen.
Die Kündigung muss immer schriftlich vorgelegt werden. Es ist nicht ausreichend, den Wunsch der Kündigung per Telefon weiterzugeben. Für eine gültige Kündigung muss das Schreiben via E-Mail, per Post oder per Fax eingereicht werden. Neben dem Kündigungswunsch, muss der Brief unbedingt die relevanten Vertragsdaten enthalten. Dazu gehören unter anderem die Vertragsnummer und die Kundennummer.
Ist die Primacom Kündigung absehbar, kann das Schreiben auch mehr als sechs Wochen vor Vertragsende eingereicht werden. Wie früh die Kündigung dem Anbieter vorgelegt werden kann, ist vertraglich nicht geregelt.
Welche Laufzeiten nutzt Primacom für Internetverträge?
Primcom Verträge werden immer mit einer Laufzeit von 24 Monaten vergeben. Hier ist zu beachten, dass einige Verträge für die ersten zwölf Monate Sonderkonditionen anbieten, die allerdings die Länge der Gesamtlaufzeit nicht beeinflussen. Nach Ablauf der 24 Monate verlängert sich der Vertrag mit Primacom automatisch um weitere zwölf Monate. Auch hier gilt für die Primacom Kündigung eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Primacom?
Der Internetanbieter Primacom muss sich für das Sonderkündigungsrecht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dies bedeutet, dass Verbraucher eine außerordentliche Kündigung aussprechen können, kommt es zu einer Preiserhöhung oder zu einer Änderung der AGBs. Darüber hinaus ermöglicht der Tatbestand von nicht erbrachten Leistungen die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes.
In speziellen Einzelfällen ist es möglich, eine Sonderkündigung auf Kulanz zu erfragen. Zum Beispiel für den Fall, dass man in das Ausland zieht. Ist es nach einem Umzug innerhalb Deutschlands am neuen Standort nicht möglich, die gleichen Leistungen wie zuvor zu erhalten, greift ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.