Internetanbieter kündigen – wie macht man es richtig?
Wie kündigt man den Internetanbieter richtig? Auf was muss man achten? Was gehört in die Kündigung rein? Welche Besonderheiten gibt es bei der Kündigung?
Die Kündigung sollte nur dann selbst vorgenommen werden, wenn man keinen Anbieterwechsel plant.
Bei einem Anbieterwechsel ist es empfehlenswert, die Kündigung durch den neuen Anbieter vornehmen zu lassen. Dadurch wird die Ausfallzeit auf ein Minimum reduziert.
Bedingungen für die Kündigung des Internetanbieters
Sollten Sie einen Vertrag bei einem Internetanbieter abgeschlossen haben, dann lässt sich dieser unter normalen Umständen nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Diese beträgt je nach Tarif und den angebotenen Optionen entweder 24 oder 12 Monate.
Übrigens: Kein Tarif darf aus einer Mindestlaufzeit bestehen, die die 24 Monate überschreitet. Das ist gesetzlich so festgelegt.
Obwohl beide Vertragspartner (Sie und der Internetanbieter), an den in beiderseitigem Einverständnis abgeschlossenen Vertrag gebunden sind, gibt es einige Sonderregelungen bezüglich einer Kündigung. Diese ermöglichen es Ihnen in einzelnen Fällen, den Vertrag noch während der Mindestlaufzeit zu kündigen. Diese Sonderregelungen können für einen kompletten Widerruf des Vertrags genutzt werden. Eine frühzeitige Beendigung der Laufzeit oder eine Sonderkündigung sind damit möglich.
Ablauf einer Kündigung
Eine Kündigung kann hier direkt online oder auf dem Postweg per Einschreiben durchgeführt werden. Eine einfache Kündigung auf dem Postweg, die Sie nicht per Einschreiben durchführen, hätte im Zweifel keine Beweiskraft. Sie könnten sich also weder sicher sein, ob diese wirklich den Internetanbieter erreicht hat, noch ob dieser Ihre Kündigung wirklich im System verbucht hat.
Des Weiteren sollten Sie ebenfalls davon Abstand nehmen, Ihrem Internetanbieter eine Kündigung per E-Mail zu senden. Selbst wenn Ihnen der Erhalt der von Ihnen gesendeten E-Mail von Ihrem Internetanbieter bestätigt wird, hätte diese rechtlich keine definitive Gültigkeit. Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben Ihre individuelle Vertragsnummer enthält und von Ihnen abschließend mit einer Unterschrift und dem aktuellen Datum versehen wird. Der Kündigungsgenerator hilft Ihnen dabei, die Kündigung schnell und unkompliziert direkt online abzuschicken.
Zusammenfassung: Was gehört unbedingt in die Kündigung rein?
- Vertragsnummer
- Datum
- Unterschrift
Widerruf eines Vertragsabschlusses
Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2013 sind auch die Regelungen für eine Kündigung aus besonderen Gründen – genannt Sonderkündigungsrecht – deutlich erweitert worden. Eine Regelung jedoch war bereits zuvor Bestandteil des Sonderkündigungsrechts. Auch weiterhin besitzt diese Gültigkeit.
Dabei handelt es sich um das gesetzlich festgelegte Widerrufsrecht, welches Ihnen als Endverbraucher bzw. Bezugspartner eines Internetanbieters die Möglichkeit einräumt, innerhalb von 2 Wochen (14 Tage) nach Vertragsabschluss diesen schriftlich per Post ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Hierfür muss zusätzlich die Zurücksendung der Produkte, zum Beispiel die des Modems, erfolgen.
Ungenügenden Dienstleistungen oder Preiserhöhungen: Frühzeitige Beendigung der Vertragslaufzeit
Im Gegensatz zum gesetzlich festgelegten Widerrufsrecht kann unter bestimmten Umständen auch nach längerer Zeit von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.
So stellen beispielsweise ungenügende Dienstleistungen, die sich als Abweichungen zu den im Vertrag festgelegten Standards erweisen, einen Grund für eine Sonderkündigung dar. Um ungenügende Dienstleistungen handelt es sich vor allem bei mangelnden Leistungsdaten, zum Beispiel zu langsamen Downloadraten.
Anders als bei ungenügenden Dienstleistungen können Sie im Falle von Preiserhöhungen nur von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn diese bei Abschluss des Vertrages mit dem Internetanbieter von diesem noch nicht absehbar gewesen sind. Gründe für solche Preiserhöhungen sind vor allem technische Neuerungen, die meist sehr spontan zustande kommen. Sollte der Grund für eine Preiserhöhung allerdings eine willkürliche Handlung Ihres Internetanbieters oder aber nicht ausschließlich die Erhöhung der Umsatzsteuer sein, dann können Sie auch dann das Sonderkündigungsrecht Ihres Vertrages nutzen.
Sonderkündigung bei Umzug
Besondere Regelungen gibt es bezüglich des Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug. Denn dieses kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Verfügbarkeit Ihres Internetanbieters am neuen Wohnort nicht angeboten wird. Anderenfalls sind Sie dazu verpflichtet sich an die vertraglichen Bestimmungen zu halten und diesen am neuen Wohnort weiter zu nutzen, bis die verbliebene Laufzeit abgelaufen ist und sie den Vertrag ordentlich kündigen können.
Der Kündigungsgenerator
Dieser Kündigungsgenerator hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Informationen zu erfassen. Sie können die Kündigung hier direkt online an Ihren Internetanbieter schicken. Dabei ergeben sich folgende Vorteile:
- direkt online verschicken, ohne das Schreiben ausdrucken zu müssen
- günstiger als ein Einschreiben mit Rückschein
- jetzt direkt kündigen und keine Frist versäumen
- Rechtssicherheit, d. h. unser Kooperationspartner sorgt dafür, dass die Kündigung auch rechtssicher zugestellt wird