Unitymedia kündigen
Wie kündigt man Unitymedia?
Unitymedia bietet eine Reihe von Dienstleistungen und Produkten an. Unter anderem auch Internetanschlüsse. Wer seinen Vertrag mit Unitymedia kündigen möchte, kann dies auf verschiedenen Wegen tun. Im Folgenden alle wichtige Details rund um das Thema Unitymedia Kündigung.
Welche Kündigungsfristen gibt es bei Unitymedia?
Unitymedia arbeitet bei sämtlichen seiner Internetanschluss-Verträge mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Vertragsende. Dabei ist es natürlich nicht notwendig, bis zum letzten Tag zu warten. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass ein Vertrag gekündigt werden muss, kann dies auch mit ausreichend Vorlaufzeit geschehen. Wichtig ist, dass die Kündigung für Unitymedia in schriftlicher Form eingereicht wird. Es ist nicht ausreichend, telefonisch Bescheid zu geben. Die Kündigung kann dabei sowohl per E-Mail, als auch postalisch oder per Fax weitergeleitet werden.
In dem Kündigungsschreiben alle relevanten Daten angeben: Unbedingt sicherstellen, dass auch die Kundennummer klar erkennbar ist. Nur so kann die Kündigung dem passenden Vertrag zugeordnet werden.
Bitte wählen Sie aus, welchen Vertrag Sie bei Unitymedia kündigen möchten:
Wie sind die üblichen Laufzeiten für Unitymedia Verträge?
Neue Unitymedia Internetverträge werden immer mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Kommt es innerhalb der Laufzeit zu einer Änderung am gebuchten Paket, beginnt die Laufzeit erneut und wird wieder auf 24 Monate ausgelegt. Nach Ablauf der ersten Laufzeit verlängert sich der Unitymedia Vertrag lediglich um zwölf Monate. Für beide Vertragslaufzeiten gilt die Kündigungsfrist von acht Wochen.
Gibt es Sonderkündigungsrechte bei Unitymedia?
Die Unitymedia Verträge unterliegen den gesetzlichen Vorschriften für das Sonderkündigungsrecht. Es gibt eine Reihe von Gründen, aufgrund derer die Verbraucher eine außerordentliche Kündigung einreichen können. Darunter fallen zum Beispiel Änderungen in den AGBs oder eine Preiserhöhung. Kulante Anbieter erlauben eine Sonderkündigung auch für individuelle Situationen wie zum Beispiel den Umzug in das Ausland.
Für das Sonderkündigungsrecht bei Unitymedia können auch nicht erbrachte Leistungen genannt werden. Diese kommen zumeist dann zum Tragen, wenn nach einem Umzug die zuvor gebotene Internetgeschwindigkeit nicht mehr zur Verfügung steht.